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ZAHLT DIE PKV DAS AUGENLASERN?

Private Krankenversicherungen müssten, sollten...

Die refraktive Chirurgie befasst sich als Teilgebiet der Augenheilkunde (Ophthalmologie) mit operativen Eingriffen an den Augen, mit dem Ziel, Veränderung des Krümmungsfaktors der Hornhaut zu bewirken. Dadurch ist es möglich, sämtliche Arten der Fehlsichtigkeit zu behandeln.

Die refraktive Chirurgie mit Laser

Es bestehen mehrere Möglichkeiten der Behandlung mittels der refraktiven Chirurgie, wie die lamellierende Keratoplastik, die radiäre Keratotomie und die photorefraktive Keratektomie. Während bei den ersten beiden Varianten auf konventionelle Weise therapiert wird, d. h. es handelt sich um einen operativen Eingriff, bedient sich die dritte Methode eines Excimer-Laser. Dieser gewährt eine Korrektur durch präzises, akkurates Abschleifen. Zu den häufigsten Eingriffen dieser Kategorie gehört die Laser-intrastromale-Keratektomie (Lasik), eine Hornhautkorrektur, bei der es nur eines kleinen Einschnitts in das Hornhautdeckelchen bedarf, um die darunter liegende Hornhaut bis zur optimalen Brechkraft mit Hilfe eines oder mehrerer Laser zu berichtigen. Mittels Laserbehandlungen, die zu den beliebtesten Behandlungsverfahren der Patienten zählen, können die Hyperopie (Weitsichtigkeit), die Myopie (Kurzsichtigkeit) und der Astigmatismus (Stabsichtigkeit) therapiert werden. Hierzu werden die Lasik stets verbessert und die Ärzte diesbezüglich aus- und weitergebildet. Mit der Optmierung der Lasik befasst sich in Deutschland u.a. auch der Verband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und Refraktive Chirurgie e.V. (VSDAR).

Keine Kostenerstattung für Lasik innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Da diese innovative Behandlungstechnik recht kostspielig ist, wird die Lasik von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt. Die Kosten erreichen pro Auge vierstellige Beträge. Dennoch möchten viele gesetzlich Versicherte nicht auf den Eingriff verzichten – zu viel versprechend ist hierbei die Hoffnung auf ein Leben ohne Angewiesensein auf Brillen oder Kontaktlinsen – und reisen mit ihrem Anliegen ins Ausland. Obzwar im osteuropäischem sowie im südeuropäischem Raum das Angebot an spezialisiertem Fachpersonal für Lasik Operationen riesig ist und die Preise für deutsche Staatsbürger erschwinglich, ist Vorsicht geboten. Gewisse medizinische und technische Kenntnisse sollten bei solch einer Entscheidung schon vorhanden sein, um eine gute Auswahl zu treffen. Hierbei ist auch noch zu bedenken, dass eventuell anfallende Nachbehandlungen auch nur vor Ort stattfinden können.

Die private Krankenversicherung (PKV) muss die Lasik Behandlung bezahlen

Obwohl die Praxis vielerorts anders aussieht, hat das Landgericht Dortmund in einem Revisionsverfahren entscheiden, dass privatrechtliche Krankenversicherer die Kosten für Augenlaser tragen müssen (AZ 2S17/05). Das Gericht sieht Laserbehandlungen, Brillen und Kontaktlinsen als gleichwertig an. Demnach dürfen sich Versicherungen nicht der Kostenerstattung entziehen. Dennoch sollten vor Vertragsunterzeichnung die Bedingungen der Versicherung im Einzelnen genauestens überprüft werden. So lassen sich sämtliche Folgekomplikationen vermeiden. Unklar ist, ob die Kosten, die durch Laserbehandlungen entstehen, auch mittels einer privaten Krankenzusatzversicherung zur gesetzlichen Absicherung gedeckt sind. Hier können sich die Versicherungsnehmer nur vorab erkundigen und einen Vertrag auswählen, bei dem Lasik-Verfahren explizit in den Finanzierungsrahmen integriert sind.